EINE FRAU VON GELD
Die Vermögensverwalterin Petra Ahrens hat sich auf eine besondere Kundschaft spezialisiert: Erbinnen. Oft geht es um mehr als nur Depot und Immobilie.
Dass sie ein Erbfall selbst mal überfordern würde, hat Petra Ahrens nicht für möglich gehalten. Bis im vergangenen Jahr ihre Tante verstarb, kinderlos, mit über 90 Jahren. Die Vermögensverwalterin aus Köln hatte sie zuletzt gepflegt und seit Jahren ihre Finanzen verwaltet; zudem traf sie als Generalbevollmächtigte alle wichtigen Entscheidungen. Doch dass ihre Tante sie als Testamentsvollstreckerin eingesetzt hatte und sie zwei Miterbinnen haben würde, das erfuhr Ahrens erst, nachdem die Tante verstorben war.
Immerhin, die ebenfalls als Erbin eingesetzte Einkaufshilfe kannte sie flüchtig, die dritte Erbin jedoch lernte sie erst bei der Testamentseröffnung kennen. „Wir bilden jetzt eine Erbengemeinschaft“, erklärte Ahrens in der kleinen Runde, „die muss sich in wichtigen Fragen einig sein.“ Ein bisschen absurd fühlte sich das schon an. Und das für eine Finanzmanagerin, die seit 25 Jahren vermögende Klienten in allen Gelddingen berät – und manchmal in den weiteren Fragen des Lebens, sofern sie irgendwann auch das Geld betreffen können. Seit zehn Jahren tut sie das in ihrer eigenen Vermögensverwaltung.
Privat kämpft sich Ahrens nun durch die juristischen Finessen der Testamentsvollstreckung. Das ging schon damit los, dass es elf Monate dauerte, bis das Testament überhaupt veröffentlicht wurde und klar war, wer welchen Anteil erhalten soll. Gut, dass die Tante nur ein Depot besaß und sonst keine weiteren Vermögenswerte.
Noch prüft das Finanzamt die Kontobewegungen, um den Wert der Erbschaft zu ermitteln. Dafür steht Ahrens schon jetzt in der Pflicht: Sie selbst haftet als Vollstreckerin qua Amt dafür, dass alle Beteiligten später ihre Erbschaftsteuerschulden begleichen und andere Testamentsauflagen erfüllen. Das birgt für jeden, der diese Aufgabe übernimmt, ein hohes Risiko.
„Anfangs dachte ich: Okay, ich kümmere mich. Aber ich wusste nicht, welcher Aufwand und welche Haftungsfragen damit verbunden sind“, sagt Ahrens. Sie suchte die Unterstützung eines Steuerberaters, hat aber auch Glück, so empfindet sie es: „Die anderen lassen mich machen und warten ab, bis alles geregelt ist.“
Oft läuft es anders, das kennt sie aus ihrer Beratungspraxis in der Vermögensverwaltung. Selbst in einfacheren Konstellationen drohe schnell ein Familienkrieg, „meist verstehen sich selbst Geschwister nicht“, sagt Ahrens. Das erlebe sie bei vielen Kunden.
Die Vermögensverwalterin hat sich inzwischen auf eine besonders relevante Zielgruppe spezialisiert, wenn es ums Erben geht: Frauen. Frauen sind oft die „Letzterbenden“, wie es im Jargon der Erbrechtler heißt. Dank ihrer Gene und ihres oft gesünderen Lebensstils haben sie meist eine längere Lebenserwartung als Männer. Zugleich aber haben Frauen oft einen besonderen Beratungsbedarf: „Bei vielen Paaren kümmern sich noch immer die Männer stärker ums Geld“, sagt Ahrens. Umgekehrt empfänden Frauen das Thema Geld oft als „belastend“.
Dabei entwickelt sich in den kommenden Jahren eine besondere Konstellation für viele Banken und Vermögensberater. Studien der Großbank UBS und der Unternehmensberatung McKinsey sagen voraus, dass das Vermögen von Frauen weltweit in Zukunft deutlich steigen wird – von heute gut sechs Billionen Dollar auf bis zu elf Billionen im Jahr 2030. Ein Faktor ist, dass Frauen zunehmend gut verdienen. Ein anderer, dass sie irgendwann die Vermögen ihrer Partner übernehmen. Erben ist somit vor allem ein Thema für Frauen.
Nach Jahren in der Finanzberatung hat Ahrens einige Unterschiede zwischen Männern und Frauen in Finanzfragen festgestellt. Konfrontiert mit größeren Geldbeträgen reagierten Frauen oft emotionaler, sagt sie. „Für Männer zählen Produktinformationen und die Expertise eines Verwalters oder Beraters. Frauen wollen ein gutes Bauch- und Kopfgefühl haben. Sie wollen vertrauen.“
Dieser Wunsch sei umso dringlicher, als die Frage nach dem „Was tun mit dem Haus oder dem Geld?“ oft aufkommt, wenn vieles bereits ins Rutschen geraten ist – durch den Tod des Gatten oder eine Scheidung. Dann müssen Frauen eine Erbschaft regeln oder sich selbst Gedanken darüber machen, wie sie ihren Nachlass organisieren. Sie müssen entscheiden, was mit einer geliebten, aber teuren Immobilie passieren soll. Oder ob sie ein Unternehmenserbe antreten sollen. Als Erblasserinnen wiederum müssen sie klären, welches der Kinder oder Neffen und Nichten welchen Anteil am Vermögen bekommen soll. Vor solchen Fragen stehen auch Männer, aber Frauen sind nach Ahrens’ Beobachtung emotionaler bei solchen Entscheidungen.
Deshalb versucht sie, schon vor einem Todesfall für Klarheit zu sorgen: „Ich versuche immer, das Thema Erbschaften anzusprechen“, sagt sie – je nachdem, ob ihr ein potenzieller Erblasser gegenübersitzt oder eine potenzielle Erbengemeinschaft. „Ein Testament allein reicht nicht. Man sollte zu Lebzeiten besprechen, was drinsteht.“ Denn auch wer nichts regelt, trifft eine Entscheidung: Er überlässt alles den Nachkommen – und die haben oft ihre liebe Not damit.
Nur selten laufe es wie im Fall einer Mandantin, deren Mann schon lange ihr Kunde gewesen war – mit der Familie zu Lebzeiten aber selten über Geld geredet hatte. Plötzlich besaß die Frau ein größeres Depot mit Aktien, Anleihen und Bargeld. Und sie wollte ihre Kinder mit in ihre Entscheidungen einbeziehen. Mit gut 70 Jahren holte sie die erwachsenen Kinder an den Tisch, um mit ihnen das Testament zu besprechen. Sohn und Tochter sollten je die Hälfte des Vermögens erhalten. „Das war für mich absolut stimmig“, sagt Ahrens. „Alle drei wohnten im selben Ort und verstanden sich gut.“ Als die Mutter mit über 80 Jahren starb, wurde das Depot aufgelöst, das Geld schon nach wenigen Wochen an die Kinder übertragen und nach deren Wünschen neu angelegt.
So kann es gehen. „Das war ein absolut unkomplizierter Fall“, sagt Ahrens. Doch weil er so selten ist, erzählt sie ihren Mandantinnen gerne, wie es auch gehen kann, wenn jemand nicht den Mut hat, mit den Erben zu sprechen.
So wie jene Mutter, die seit Jahren mit ihrer Tochter in einem Haus lebte. Die Tochter pflegte sie bis zum Tod. Zur zweiten Tochter hatten beide wenig Kontakt. Deshalb wirkte das Testament wie ein Schock auf die pflegende Tochter: Beide Schwestern sollten das Haus hälftig erben, hatte die Mutter verfügt. Vielleicht, weil sie es nicht übers Herz brachte, eines ihrer Kinder schlechter zu behandeln. Vielleicht wollte sie auch keine Zwietracht säen. Sie bewirkte jedoch das Gegenteil.
Während die daheimgebliebene Tochter im Haus wohnen bleiben wollte, bestand ihre Schwester darauf, hälftig ausgezahlt zu werden: „Du hast doch schon jahrelang umsonst hier gewohnt“, hielt sie entgegen. Dass die Daheimgebliebene dafür auch jahrelang die Mutter betreut hatte, zählte nicht. Das Ende war hart: Das vererbte Wertpapierdepot reichte nicht, um die Schwester auszuzahlen. Die Frau musste ein Darlehen aufs Haus aufnehmen, das sie nun von ihrer Rente abstottert. Denn beide Schwestern sind bereits im Rentenalter.
Das ist ebenfalls typisch für Erbinnen: Männer erben laut Statistik etwas früher und größere Summen von der Vorgängergeneration. Frauen dagegen erben meist innerhalb der Generation, wenn ihr Mann verstirbt, oder von den Eltern, wenn sie selbst bereits im Rentenalter sind.
„Letztlich hat die Mutter kein faires Testament gemacht“, sagt Ahrens. „Sie ging den Weg des geringsten Widerstands und ließ ihre Lieblingstochter allein. Dabei hätte sie die durchaus zur alleinigen Besitzerin der Immobilie machen können, wenn sie die andere Tochter auf den Pflichtteil gesetzt hätte.“
Viele Frauen kümmerten sich im Vorfeld wenig um solche Fragen. Ahrens rät in solchen Fällen dringend dazu, Emotionales und Rationales zu trennen.
Das hätte besser auch eine andere Kundin tun sollen: Sie erbte 300.000 Euro von ihren Eltern und steckte das Geld in die Sanierung des eigenen Hauses – mit fatalen Folgen. „Ich habe sie irgendwann sicherheitshalber gefragt, ob sie im Grundbuch eingetragen ist“, erzählt Ahrens. „Sie war es nicht.“ Ihre Ehe laufe gut, habe sie gesagt. Der Mann sah das anders. Das Paar ließ sich später scheiden. Es gab keinen Ehevertrag, und der Mann behielt als alleiniger Grundbucheigentümer die modernisierte Immobilie. Zwar ist das eingebrachte Kapital der Ehefrau durch die Zugewinngemeinschaft nicht weg, aber der durch die Sanierung entstandene Mehrwert der Immobilie gehört allein dem Mann. Der wohnt nun darin mit seiner zweiten Frau und deren Kindern – die später einmal alles erben werden.
Die Frau hätte ihr Erbe unter klaren Bedingungen in das Haus einbringen können, sagt Ahrens – mindestens mit einer Eintragung ins Grundbuch. In solch komplizierten Fällen sei es aber stets ratsam, einen Anwalt einzuschalten, rät Ahrens. Gerade bei den Familienfinanzen gilt für sie: „Schaffen Sie Klarheit, Sicherheit und Frieden – das ist das größte Geschenk, das Sie Ihren Lieben machen können.“
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